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Terms and Conditions

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Fotografen und dem Kunden. Ziel ist eine klare, faire und transparente Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten.

I. Begriffsbestimmungen

1. Fotografische Arbeit
Als „fotografische Arbeit“ gilt das Ergebnis sämtlicher Leistungen, die der Fotograf im Rahmen des mit dem Kunden vereinbarten Auftrags erbringt. Dazu gehören insbesondere Fotografien, Bildserien, digitale Bilddateien, bearbeitete Aufnahmen sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellte fotografische Werke.

2. Fotograf
Als „Fotograf“ gilt die Person oder das Unternehmen, das mit der Ausführung der fotografischen Arbeit beauftragt wurde. Der Begriff umfasst ebenfalls Fotodesigner sowie vom Fotografen eingesetzte Mitarbeitende oder Hilfspersonen, soweit dies im jeweiligen Zusammenhang zutrifft.

3. Kunde
Als „Kunde“ gilt jede natürliche oder juristische Person, die beim Fotografen fotografische Leistungen bestellt oder einen entsprechenden Auftrag erteilt.

4. Parteien
Als „Parteien“ werden gemeinsam der Fotograf und der Kunde bezeichnet.

5. Exemplare der fotografischen Arbeit
Als Exemplare der fotografischen Arbeit gelten sämtliche analogen oder digitalen Wiedergaben der fotografischen Arbeit, unabhängig vom verwendeten Medium. Dazu gehören insbesondere Ausdrucke, Datenträger, digitale Bilddateien, Webseiten, soziale Medien und andere elektronische Veröffentlichungen.

II. Ausführung der fotografischen Arbeit

1. Künstlerische Gestaltung
Sofern keine ausdrücklich schriftlich vereinbarten Vorgaben des Kunden bestehen, liegt die künstlerische und technische Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.

Dies betrifft insbesondere die Wahl von:

  • Bildkomposition und Perspektive,

  • Beleuchtung und Lichtführung,

  • Aufnahme- und Kameratechnik,

  • Bildstil,

  • Bildbearbeitung,

  • Auswahl und Zusammenstellung der Bilder.

Der Kunde anerkennt, dass die persönliche Bildsprache und der Stil des Fotografen Bestandteil des Auftrags sind.

2. Hilfspersonen
Der Fotograf ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Mitarbeitende, Assistenten oder andere Hilfspersonen einzusetzen.

3. Ausrüstung
Die für die Durchführung der fotografischen Arbeiten üblicherweise erforderliche Foto- und Studioausrüstung wird vom Fotografen bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände, Räumlichkeiten und Locations rechtzeitig verfügbar und zugänglich sind.

Soweit erforderlich, ist der Kunde ebenfalls dafür verantwortlich, notwendige Bewilligungen oder Zustimmungen einzuholen.

5. Verschiebung oder Absage durch den Kunden
Wird ein vereinbarter Fototermin weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben, ist der Fotograf berechtigt, bereits entstandene Kosten und Auslagen vollständig in Rechnung zu stellen.

Zusätzlich kann eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars verrechnet werden.

Dies gilt ebenfalls, wenn der Termin aufgrund eines Umstands nicht durchgeführt werden kann, für den der Kunde verantwortlich ist.

6. Wetterbedingte Verschiebungen
Bei Outdoor-Shootings kann ein Termin aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen verschoben werden.

Ob eine Durchführung fotografisch sinnvoll und zumutbar ist, entscheidet der Fotograf nach fachlichem Ermessen.

Soweit aufgrund einer sehr kurzfristigen wetterbedingten Verschiebung bereits Kosten entstanden sind, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

7. Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung der fotografischen Arbeit erfolgt grundsätzlich digital, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei einem Versand physischer Produkte oder Datenträger geht das Versandrisiko mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

8. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Honorar ergibt sich aus der Offerte, Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Sofern Mehrwertsteuer geschuldet ist, wird diese zusätzlich zum vereinbarten Honorar ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

III. Haftung und Beanstandungen

1. Haftung
Der Fotograf haftet für Schäden nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Der Fotograf haftet insbesondere nicht für Schäden, die aufgrund von Umständen entstehen, die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen.

Dies gilt insbesondere für:

  • technische Ausfälle trotz angemessener Sorgfalt,

  • höhere Gewalt,

  • Ausfälle von Drittanbietern,

  • kurzfristige Erkrankung oder Unfall,

  • behördliche Einschränkungen,

  • unvorhersehbare Ereignisse.

2. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel der gelieferten fotografischen Arbeit sind dem Fotografen innerhalb von sechs Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die fotografische Arbeit hinsichtlich offensichtlicher Mängel als genehmigt.

IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

A. Nutzungsrechte

1. Vereinbarter Verwendungszweck
Der Kunde darf die fotografische Arbeit ausschliesslich im vereinbarten Umfang verwenden.

Massgebend sind insbesondere:

  • der vereinbarte Zweck,

  • die vereinbarten Medien,

  • das vereinbarte Gebiet,

  • die vereinbarte Dauer,

  • die vereinbarte kommerzielle oder private Nutzung.

Wurde kein besonderer Nutzungsumfang vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den aus dem Auftrag ersichtlichen Zweck.

2. Weitergabe an Dritte
Die Übertragung oder Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen zulässig.

Davon ausgenommen sind Dienstleister des Kunden, die die Bilder ausschliesslich für den vereinbarten Zweck verwenden.

3. Unzulässige Verwendung
Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

Bei einer unberechtigten Nutzung kann der Fotograf eine angemessene zusätzliche Lizenzgebühr verlangen.

4. Urheberrecht
Das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit verbleibt grundsätzlich beim Fotografen.

Die Einräumung von Nutzungsrechten stellt keine Übertragung des Urheberrechts dar, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Die Bestimmungen des Schweizer Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

B. Namensnennung

Sofern eine Namensnennung vereinbart wurde oder branchenüblich ist, hat diese in geeigneter Form zu erfolgen, beispielsweise:

© Konstantin Goustov

oder Foto: Konstantin Goustov

Eine Pflicht zur Namensnennung kann für bestimmte Aufträge ausdrücklich ausgeschlossen werden.

V. Rechte Dritter

1. Fotografierte Personen
Wenn der Kunde bestimmt, welche Personen fotografiert werden sollen, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Personen der Aufnahme und der vereinbarten Verwendung der Bilder zugestimmt haben, soweit eine solche Zustimmung erforderlich ist.

2. Locations und Gegenstände
Der Kunde ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass durch die Aufnahme von Gebäuden, Kunstwerken, Gegenständen, Marken oder privaten Locations keine Rechte Dritter verletzt werden, sofern diese Elemente auf Wunsch des Kunden Bestandteil der fotografischen Arbeit sind.

3. Freistellung
Wird der Fotograf aufgrund einer vom Kunden verursachten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, den Fotografen im gesetzlich zulässigen Umfang von entsprechenden Ansprüchen freizuhalten.

Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

VI. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, darf der Fotograf ausgewählte Arbeiten für eigene Referenz- und Präsentationszwecke verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Präsentation:

  • auf der eigenen Webseite,

  • in sozialen Medien,

  • im Portfolio,

  • in Präsentationen,

  • in Ausstellungen,

  • in Publikationen,

  • bei Wettbewerben,

  • in Werbematerialien.

Bei privaten oder sensiblen Aufträgen kann die Verwendung zu Referenzzwecken schriftlich ausgeschlossen werden.

Eine Veröffentlichung erfolgt unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.

VII. Referenzen

Der Fotograf ist berechtigt, im Rahmen seiner geschäftlichen Kommunikation auf eine Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

Eine Verwendung von Logos oder geschützten Marken des Kunden erfolgt nur im vereinbarten Umfang.

VIII. Speicherung und Archivierung

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Bilddateien dauerhaft zu archivieren.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf gelieferte Bilddateien nach Ablauf einer angemessenen Frist löschen.

Dem Kunden wird empfohlen, die gelieferten Dateien nach Erhalt selbstständig zu sichern.

IX. Bildauswahl und Rohdaten

Die Auswahl der dem Kunden gelieferten Bilder erfolgt grundsätzlich durch den Fotografen.

Nicht ausgewählte Aufnahmen, RAW-Dateien, unbearbeitete Originaldateien oder Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

X. Bildbearbeitung

Die Bildbearbeitung erfolgt entsprechend dem Stil des Fotografen.

Weitergehende Retuschen, Montagen oder nachträgliche Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, können zusätzlich verrechnet werden.

XI. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit für die Durchführung des Auftrags erforderlich verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Webseite des Fotografen.

XII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen
Individuelle Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Fotografen und dem Kunden ist schweizerisches Recht anwendbar.

Soweit gesetzlich zulässig, befindet sich der Gerichtsstand am Geschäftssitz des Fotografen.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.

© 2026 Konstantin Goustov – Photoksessions. Alle Rechte vorbehalten.

For me, photography means making personality, expression, and special moments visible.

With a feel for light, perspective and atmosphere, individual photographs are created that appear authentic and have their own character.

My focus is on portrait photography, studio shots, special lighting, sports, and dance. Each shoot is individually planned and tailored to the specific person, situation, and desired visual effect.

Konstantin Goustov Photographer stands for creative photography, personal service and images that will be remembered beyond the moment.

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